Rückvergütung

Sparen Sie Geld - reichen Sie meine Rechnung bei Ihrer Sozialversicherung ein

Gesundheitshunderter der SVS

 Vorraussetzungen

  • Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.

  • Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund"

  • Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit und zahlen die Rechnung ganz normal im Voraus.
  • Danach stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer Landesstelle oder gleich online auf http://sozialversicherung.gv.at

  • Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich

 

Leistung für Versicherte der LKUF

Lehrer, die bei der LKUF versichert sind, können 90% des Rechnungsbetrages bis maximal der Höchstpauschale in Höhe von 380 Euro rückvergüten.

 

 

Leistung für Versicherte der KFG

Gemeindebedienstete, die bei der KFG versichert sind, können den Rechnungsbetrag bis maximal 350 Euro pro Jahr rückvergüten.